Googles erstes großes Tech-Unternehmen unterliegt neuen deutschen Wettbewerbsregeln – POLITICO
Die Bundeskartellbehörde hat Google als erste Technologieplattform bezeichnet, die neuen Kartellvorschriften für die digitale Wirtschaft unterliegt.
in einem Auflösung Das deutsche Kartellamt teilte heute mit, dass der US-Technologieriese den „erweiterten Missbrauchskontrollregeln“ unterliegen werde, die in der im Januar vergangenen Jahres in Kraft getretenen deutschen Wettbewerbsrechtsreform festgelegt wurden.
„In weniger als einem Jahr haben wir nun auf Grundlage dieses Urteils unsere erste formelle Entscheidung getroffen und festgestellt, dass Google marktübergreifend von überragender Bedeutung ist“, sagte Andreas Mundt, Leiter der deutschen Kartellbehörde, heute.
Das Bundeskartellamt kann nun gegen bestimmte wettbewerbswidrige Praktiken von Google vorgehen.
Die neuen Regeln ermöglichen es der Bonner Regulierungsbehörde, bei Wettbewerbsverstößen in der digitalen Wirtschaft schnell einzugreifen und bestimmte Praktiken von Unternehmen zu verbieten, die „für den marktübergreifenden Wettbewerb von größter Bedeutung sind“.
Zu den Verboten der Reform gehören die Selbstpräferenz und bestimmte wettbewerbshemmende Datenverarbeitungspraktiken.
Die deutsche Regulierungsbehörde hat bereits mehrere Ermittlungen gegen das Unternehmen gemäß den Vorschriften eingeleitet, die das Unternehmen abdecken Datenverarbeitungsbedingungen, sowie im Wettbewerb um Google News-Dienst.
Ein Sprecher des deutschen Kartellamts bestätigte heute, dass auch Apple, Amazon und Meta (Facebooks Muttergesellschaft) überprüft wurden.
Google hat seinerseits einen versöhnlichen Ton gewählt. „Wir werden weiterhin konstruktiv mit dem deutschen Kartellamt zusammenarbeiten, um Lösungen zu finden, die es Einzelpersonen und Unternehmen in Deutschland ermöglichen, unsere Produkte weiterhin zu nutzen“, sagte ein Unternehmenssprecher.
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