Moneyball: Unternehmensermittlungen können sich lohnen – wenn man weiß wie. Das Bundesarbeitsgericht entscheidet über die Kostenerstattung bei der Realisierung eines Unternehmens – Personalvermittlung und Personalwesen
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Deutschland: Moneyball: Unternehmensermittlungen können sich lohnen – wenn man weiß wie. Das Bundesarbeitsgericht entscheidet über die Kostenerstattung für die Ermittlungen gegen ein Unternehmen
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Für die Kosten der Compliance-Tätigkeit (hier: Kosten der Beibehaltung der Dienste einer Anwaltskanzlei in die Ermittlungen des Unternehmens) kann der Arbeitgeber vom betroffenen Arbeitnehmer eine Entschädigung verlangen. Die Notwendigkeit der Tätigkeiten muss jedoch nachgewiesen werden. Dies hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 29.04.2021 (Referenz: 8 AZR 276/20).
Seitdem kostet die Leidenschaft für gutes Essen und Fußball den Ex-Manager eines Unternehmens seinen Job. Der Mitarbeiter lud ohne sachlichen Grund zum Essen oder zu Champions-League-Spielen des FC Bayern München ein. All dies geschah auf Kosten des Arbeitgebers.
Nachdem das Unternehmen mehrere anonyme Verdachtsmeldungen aufgrund möglicher Compliance-Verstöße erhalten hatte, wurde dem Sachverhalt nachgegangen. Mit den Ermittlungen wurde eine Anwaltskanzlei beauftragt. Dies ist die beste Vorgehensweise bei Compliance-Vorfällen, da sie garantiert Effektive und legale Unternehmensuntersuchung von Compliance-Verstößen. Nachdem sich der Verdacht bestätigt hatte, wurde der Mitarbeiter entlassen und die Klage auf gesetzeswidrige Kündigung scheiterte.
Erstattungsfähig – Compliance-Kosten
Es blieb jedoch die Frage, wer die rund 210.000 Euro der Kosten für die Einhaltung der Vorschriften trägt.
Das Arbeitsgericht Baden-Württemberg sprach dem Arbeitgeber eine Entschädigung von 66.500 Pfund zu. Bis zur Kündigung hat der Arbeitgeber Anspruch auf Ersatz der Kosten, die ihm im Zusammenhang mit der Einhaltung der Kanzlei entstanden sind. Der ehemalige Mitarbeiter legte jedoch Berufung beim Bundesarbeitsgericht ein und gewann.
Bundesarbeitsgericht: Einhaltung der Erstattungsvoraussetzungen
Der 8. Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) hat entschieden, dass der Erstattungsanspruch grundsätzlich bestehen kann. Dazu muss die Untersuchung durch den Arbeitgeber aufgrund eines konkreten Verdachts eines groben Fehlverhaltens des Arbeitnehmers eingeleitet worden sein. Bei den Ermittlungen muss auch festgestellt werden, dass der Arbeitnehmer eine schwere und vorsätzliche Vertragsverletzung begangen hat. Dann, § 12a ArbGG Stehen Sie einer Reklamation nicht im Weg.
Und im konkreten Fall versäumte es das Unternehmen, darzulegen, dass die geltend gemachten Kosten auch notwendig waren. Es enthielt keine dokumentierte Darstellung der konkreten Aktivitäten oder Untersuchungen, die so lange dauerten, bis der konkrete Verdacht festgestellt wurde.
Nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) können Unternehmen die Kosten für Compliance-Untersuchungen erstattet bekommen, obwohl § 12a Abs. 1 ArbGG solche Kosten ausschließt. Sie müssen jedoch nachweisen können, dass die Kosten notwendig waren.
Damit gibt die Entscheidung des Gerichts im Wesentlichen Leitlinien für die erfolgreiche Geltendmachung der Erstattung der Ermittlungen des Unternehmens vor. Auch hier gilt: man muss einfach wissen wie.
Der Inhalt dieses Artikels soll einen allgemeinen Leitfaden zum Thema bieten. Es wird empfohlen, in solchen Fällen den Rat von Spezialisten einzuholen.
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