Multinationale US-Unternehmen und deutsche Gewinne – Quellensteuergutschrift gefährdet?
Quellensteuerbefreiung (WHTEin wichtiger Parameter für Unternehmensstrukturen und Steuerplanung für in Deutschland investierende multinationale Unternehmen. Derzeit können sie eine Befreiung von der WHT für Dividenden oder Lizenzzahlungen beantragen, die auf einem Steuerabkommen oder Richtlinien der Europäischen Union beruhen, die den deutschen Bestimmungen zum Kauf von Antivertragsabkommen unterliegen. Derzeit läuft ein Gesetzgebungsverfahren zur Änderung dieser Bestimmung unter Berücksichtigung der jüngsten Entwicklungen im internationalen und europäischen Steuerrecht.
Die Änderung könnte, falls sie wie derzeit vorgeschlagen verabschiedet wird, erhebliche negative Auswirkungen auf US-amerikanische multinationale Unternehmen haben, die über temporäre (Holding-) Unternehmen in Deutschland investieren oder möglicherweise eine Lizenz durch einen Antrag auf aktive Verwaltung dieses Unternehmens oder des Unternehmens für geistiges Eigentum erhalten. Die potenzielle Notwendigkeit, solche bestehenden Strukturen entweder neu zu organisieren oder zumindest eine angemessene Dokumentation angemessener Aktivitäten sicherzustellen, sollte auf der Grundlage des laufenden Gesetzgebungsprozesses frühzeitig bewertet werden.
Der Vorschlag wird voraussichtlich am 20. Januar von der Bundesregierung genehmigt. Dies wird der erste offizielle Schritt im Gesetzgebungsprozess sein. Normalerweise werden diese Entwürfe wie vorgeschlagen vom Parlament gebilligt.
Die aktuelle Situation
Vorbehaltlich bestimmter Anforderungen sind Dividenden und Lizenzen, die von einer Tochtergesellschaft in Deutschland an eine börsennotierte (direkte) US-Muttergesellschaft gezahlt werden, derzeit (vollständig) von der deutschen WHT gemäß dem deutsch-amerikanischen Steuerabkommen befreit. Nach den geltenden Verwaltungsvorschriften und -praktiken gilt dies auch, wenn sich Unternehmen, die beispielsweise in gemeinsamen Gerichtsbarkeiten wie Luxemburg oder den Niederlanden ansässig sind, zwischen der US-Muttergesellschaft (oder Tochtergesellschaft) und der deutschen Tochtergesellschaft überschneiden.
Die temporäre Struktur wird derzeit (zu Recht) nicht als missbräuchlich angesehen, da Direktinvestitionen in Deutschland auch ohne ein WHT-Risiko möglich wären.
Ergebnisse des Legislativvorschlags
Nach dem aktuellen Legislativvorschlag kann die Befreiung von der deutschen WHT in einer derart beschriebenen Struktur nicht mehr gewährt werden.
Anders als heute schließt die Tatsache, dass der US / deutsche Vertrag (unter bestimmten Umständen) eine vollständige Befreiung von WHT vorsieht, die Anwendung der Anti-Vertrags-Einkaufsregel nicht mehr aus. Umgekehrt wird im Fall eines überlappenden passiven Finanzunternehmens gefragt, ob der Hauptzweck oder einer der Hauptzwecke dieser Intervention darin besteht, einen Steuervorteil (nicht unbedingt WHT) zu erzielen (der im Fall der Gerichtsbarkeit möglicherweise schwer zu widerlegen ist). Wie Luxemburg oder die Niederlande mit recht günstigen Steuersystemen).
Darüber hinaus ist die Tatsache, dass die Ultimate Parent Company gelistet ist, für sich genommen keine Erleichterung für WHT.
Wenn der Vorschlag angepasst würde, wäre zu befürchten, dass Unternehmen, die sich mit einer aktiven Geschäftstätigkeit überschneiden (z. B. Immobilienverwaltung, die ihr Portfolio effektiv und strategisch verwaltet, oder voll funktionsfähige Unternehmen), denen die deutsche Niederlassung gutgeschrieben werden könnte, weiterhin für den deutschen WHT-Zuschuss in Frage kommen.
Es bleibt abzuwarten, ob sich der Vorschlag weiter ändert und / oder wie er im Detail ausgelegt wird. Der derzeitige Trend, die WHT-Hilfe in Deutschland stärker einzuschränken, ist jedoch ziemlich klar. Die Möglichkeiten zur Minderung potenzieller negativer Auswirkungen sollten jedoch frühzeitig geprüft werden.