Niedersachsen: Gericht bestätigt Feuerwerksverbot am Silvesterabend – News Inland
Niedersachsen wollte absolut sicher sein und hatte das Feuerwerk um Silvester komplett eingestellt. Dies funktioniert nicht, das Hohe Verwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg hat nun die Corona-Verordnung wieder entschieden und wiedererlangt.
Grund: Das Verbot von Feuerwerkskörpern ist keine notwendige Maßnahme zum Schutz von Infektionen, die nach dem Gesetz zum Schutz von Infektionen erlassen werden kann.
Wunderkerzen, vorzeitige Erbsen und Tischfeuerwerke haben kein „Potenzial, bei einer großen Anzahl von Menschen infektionsbedingte Ansammlungen hervorzurufen“ und haben auch kein ausreichendes Potenzial, um Mehrfachbehandlungen von Verletzten in Krankenhäusern zu verursachen.
Dies bedeutet, dass der Kauf und Verkauf dieser Produkte in Niedersachsen nun wieder erlaubt ist. Pyrotechnik kann beispielsweise in Supermärkten und Drogerien legal angeboten werden.
In seiner Entscheidung bestätigte das Lüneburger Gericht einen Mann aus einer niedersächsischen Gemeinde, der mit einem Antrag auf rechtliche Überprüfung gegen das Feuerwerksverbot Berufung eingelegt hatte.
Feuerwerkskörper von professionellen Organisatoren sind in Niedersachsen weiterhin verboten.
Gleichzeitig hat der Bundesrat auf Ersuchen der Bundesregierung beschlossen, die Sprengstoffverordnung zu ändern: Dementsprechend dürfen in diesem Jahr vor Silvester keine Feuerwerkskörper und Raketen landesweit verkauft werden.