November 15, 2024

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Sanktionspflichtige Russen geben ihre Herkunft nicht nach deutschem Recht an

Sanktionspflichtige Russen geben ihre Herkunft nicht nach deutschem Recht an

Plastikbuchstaben mit der Aufschrift „Sanktionen“ werden in dieser am 25. Februar 2022 aufgenommenen Illustration vor den Farben der russischen Flagge platziert. REUTERS/Dado Rovich/Illustration

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BERLIN (Reuters) – Keiner der Russen, die von Sanktionen der Europäischen Union betroffen sind, hat sein Vermögen den deutschen Behörden wie nach deutschem Strafrecht vorgeschrieben offengelegt, sagte die Bundesregierung und forderte damit ein strengeres Transparenzsystem.

Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums wurden seit dem russischen Einmarsch in der Ukraine rund 4,28 Milliarden Euro an Vermögenswerten sanktionierter Oligarchen in Deutschland eingefroren, darunter 2,3 Milliarden Euro an Einlagen bei deutschen Banken.

Personen, die von EU-Sanktionen betroffen sind, sind nach deutschem Strafgesetzbuch verpflichtet, ihr Vermögen unverzüglich offenzulegen, bei Androhung einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Doch das Ministerium teilte in einem Brief an den Linkspartei-Abgeordneten Christian Gorki mit, dass dies noch niemand getan habe.

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„Weder die Bundesbank noch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle haben Stellungnahmen erhalten“, schreibt Außenminister Udo Philippe in dem Brief, der Reuters vorliegt.

Gork sagte, das Scheitern des Transparenzsystems zeige, dass die Regeln verschärft werden müssten.

„Die Pflicht zur Transparenz sollte sich auf Personen erstrecken, die mit den Oligarchen Geschäfte machen, wie Notare, Makler, Gebrauchtwagenhändler, Kunsthändler und Banken“, sagte Gork in einer Erklärung.

„Es reicht nicht, die Namen der Oligarchen auf die Sanktionslisten zu setzen“, fügte er hinzu. „Putins Oligarchen lachen wie ein Kloß, während die Behörden daran verzweifeln, ihr Vermögen aufzuspüren und einzufrieren.“

(Berichterstattung von Christian Kramer) Text von Thomas Escret Redaktion von Peter Graf

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