Sicherheit und Interoperabilität von Eisenbahnen. Die Kommission verklagt Deutschland vor dem Gerichtshof
Am 2. Dezember 2021 hat die Kommission beschlossen, Deutschland vor dem Gerichtshof zu verklagen, weil es die europäischen Sicherheits- und Interoperabilitätsanforderungen für Regionalverkehrsnetze nicht umgesetzt hat und damit den Abschluss von einheitlicher europäischer Eisenbahnbezirk.
Richtlinie Nr. 2004/49 über die Sicherheit von Unionseisenbahnen (aufgehoben durch Orientierung 2016/798) sieht Bestimmungen vor, um die Entwicklung und Verbesserung der Sicherheit des europäischen Eisenbahnsystems zu gewährleisten und den Marktzugang für Schienenverkehrsdienste zu verbessern, während die Richtlinie 2008/57 über die Interoperabilität des Eisenbahnsystems (aufgehoben durch Richtlinie 2016/797) legt für jedes Teilsystem die Bedingungen für die Interoperabilitätskomponenten, Schnittstellen und Verfahren sowie die Bedingungen für die Gesamtkompatibilität des Eisenbahnsystems der Union fest, die zur Erreichung der Interoperabilität erforderlich sind. Somit stellen beide Richtlinien eine erschöpfende Liste von Situationen auf, in denen die Mitgliedstaaten bestimmte spezifische Infrastrukturen und Eisenbahnnetze von nationalen Umsetzungsmaßnahmen ausschließen können, die sich nicht auf die Art oder den geografischen Geltungsbereich des Betriebs oder die von den Verkehrsdiensten zurückgelegte Entfernung beziehen.
Die Entscheidung der Kommission folgte einem ergebnislosen Meinungsaustausch mit den deutschen Behörden, deren Erklärungen als unbefriedigend erachtet wurden, da sie keine überzeugenden Argumente für die Bedenken der Kommission hinsichtlich der mangelnden Umsetzung der europäischen Eisenbahnsicherheit und Interoperabilität vorgelegt hatten. Erwerb, das etwa 16% des gesamten deutschen Eisenbahnnetzes ausmacht.
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