Dezember 21, 2024

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Sohn von Walter Lübcke: „Die Tat hat die Familie auseinandergerissen“

Sohn von Walter Lübcke: "Die Tat hat die Familie auseinandergerissen"
Deutschland Sohn von Walter Lübcke

„Die Tat hat die Familie auseinander gerissen“

| Lesezeit: 4 Minuten

Stephan Ernst beantragt die Freilassung des Verteidigers

Der Hauptangeklagte im Prozess gegen den ermordeten Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke, Stephan Ernst, will sich von einem seiner beiden Verteidiger trennen. Er hat den Antrag auf Entlassung abgelehnt.

Am siebten Verhandlungstag wurde es persönlich: Walter Lübckes Sohn beschrieb, wie er den toten Vater auf der Terrasse fand und wie es der Familie seit dem Verbrechen geht. Der Verteidiger des Hauptangeklagten wurde ebenfalls freigelassen.

„Wir werden nie damit fertig werden, was unserem Vater angetan wurde. Es bleibt unvorstellbar und unverständlich.“ Am Dienstag beschrieb der Sohn des ermordeten Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke, Jan-Hendrik Lübcke, wie er vor einem guten Jahr seinen toten Vater gefunden hat Seine Stimme versagte zweimal.

Der als Zeuge eingeladene Sohn enthüllte dem Oberlandesgericht in Frankfurt am Main: „Die Tat hat die Familie auseinandergerissen.“ Der Mord überschattet das Leben: „Ich bin sehr weit vom Alltag entfernt. Es wird nie wieder dasselbe sein.“

Die Familie wollte sich jedoch nicht von dem Verbrechen überwältigen lassen, sagte Jan-Hendrik Lübcke. Er und seine Frau und Mutter beschlossen, weiterhin im Haus ihrer Eltern zu leben: „Nur um zu bestätigen, dass wir privat und beruflich immer noch hinter unserem Vater stehen.“ Abends mieden sie jedoch die Terrasse.

Erst als er seinen Vater wiederbeleben wollte, sah er das Blut

Der Sohn, der mit den Eltern im selben Haus in Wolfhagen-Istha lebte, war am Abend der Tat gleich nebenan auf dem Dorfmarkt gewesen.

Als er am 2. Juni 2019 kurz vor 0.30 Uhr nach Hause zurückkehrte, bemerkte er das brennende Licht in der Küche. Er ging durch die Küche auf die Terrasse und sah seinen Vater im Dunkeln auf dem Gartenstuhl sitzen. Sein Kopf lehnte sich gegen die Wand zurück, sein Mund war offen, seine Arme hingen herab. „Wie schlafen“, sagte Lübcke, „alles sah normal aus.“ Erst als der Vater keine Antwort auf seine Rede zeigte, bekam er „kurze Panik“: „Hier ist etwas passiert.“

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18. Juni 2020, Hessen, Frankfurt am Main: Stephan Ernst, der des Mordes an dem Politiker Lübcke beschuldigt wird, nimmt im Gerichtssaal des Oberlandesgerichts seinen Mund- und Nasenschutz ab.  Die Klage gegen den mutmaßlichen Haupttäter, den 46-jährigen Stephan Ernst und seinen mutmaßlichen Helfer Markus H., findet unter hohen Sicherheitsvorkehrungen vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts statt.  Stephan Ernst soll vor einem Jahr den nordhessischen Regierungspräsidenten Lübcke auf seiner Terrasse erschossen haben, weil der CDU-Politiker für Flüchtlinge gekämpft hatte.  Foto: Kai Pfaffenbach / Reuters-Pool / dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Lübcke-Prozess, zweiter Tag

„Mein erster Gedanke war: Herzinfarkt“, berichtete Jan-Hendrik Lübcke. Die angerufene Rettungsstation hatte ihn angewiesen, seinen Vater wiederzubeleben. Erst als er es vom Stuhl zog und auf den Boden legte, sah er Blut an Nase und Mund. Der dann eintreffende Notarzt konnte auch die Herkunft des Blutes im Mund nicht erklären. Auf Drängen der Familie brachte der Krankenwagen Walter Lübcke in die Bezirksklinik Wolfhagen.

Dort hatte die Familie lange gewartet, bevor sie vom Tod des Mannes und des Vaters erfuhr. Ein Kriminalbeamter, der gerade angekommen war, hatte ihm in dieser Nacht gesagt: „Ein Gegenstand wurde im Kopf Ihres Vaters gefunden.“

Forensischer Arzt: Der Schuss wurde aus nächster Nähe abgefeuert

Reinhard Dettmeyer, Direktor des Instituts für Forensische Medizin an den Universitätskliniken in Gießen und Marburg, Reinhard Dettmeyer, gab an, dass bei der Autopsie des Körpers keine Verletzungen festgestellt wurden, was darauf hindeuten würde, dass ein Argument begangen worden war. Ein Schusskanal mit einem Innendurchmesser von acht Millimetern verläuft von knapp über der rechten Ohrmuschel durch das Gehirn zum linken Ohr, wo sich das Projektil befand. Der Schuss war aus nächster Nähe abgefeuert worden. Auf Anfrage gab der Experte einen Abstand der Waffe von 30 Zentimetern bis zwei Metern an.

Der Verteidiger von Markus H., der der Beihilfe beschuldigt wurde, betonte daraufhin, dass sowohl das Zeugnis des Zeugen als auch das des Sachverständigen dem zweiten Eingeständnis des Hauptangeklagten Stephan Ernst widersprachen, H. habe Lübcke versehentlich in einem Streit erschossen. Alles spricht für die erste Zulassung eines geplanten Mordes durch E. Es ist fast unmöglich, dass ein so präziser Schuss nur versehentlich ausgelöst werden konnte. Außerdem wäre Lübcke anders zusammengebrochen, als sein Sohn ihn im Streitfall gefunden hatte.

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Jan-Hendrik Lübcke beschrieb seinen Vater als „weltoffen, sehr motivierend und fröhlich“. Das Amt des Regionalpräsidenten war „seine Berufung“. Politisch war er „christlich konservativ“, „gute Mitte der CDU“. Es war ihm wichtig, dass alle gleich behandelt werden. Nach den Drohungen, die sich aus dem Bürgertreffen in Lohfelden im Oktober 2015 zur Eröffnung von Flüchtlingsunterkünften ergaben, hatte Walter Lübcke die politische Unterstützung verpasst.

Richter entlässt Stephan Ernsts Verteidiger

Zu Beginn des siebten Verhandlungstages entließ der vorsitzende Richter Thomas Sagebiel einen der beiden Verteidiger des Hauptbeschuldigten Stephan Ernst, Frank Hannig.

Sagebiel stellte fest, dass das Vertrauensverhältnis zwischen dem Angeklagten und dem Dresdner Anwalt „gestört“ und „gebrochen“ war. Hannig hatte am Montag keine Anfragen mit dem Angeklagten besprochen. Darüber hinaus schadeten die Verteidigungsansätze des Anwalts Ernst.

Ernsts zweiter Verteidiger, Mustafa Kaplan, erklärte daraufhin, dass alle Mandate von Hannig im Verfahren beendet worden seien. „Er sollte den Angeklagten nicht länger stören.“ Stephan Ernst hatte bereits das Vertrauen seines ersten Anwalts Dirk Waldschmidt zurückgezogen und ihn durch Hannig ersetzt. Für den nächsten Verhandlungstag am 5. August hat Kaplan angekündigt, dass sein Mandant zugelassen wird.

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