November 15, 2024

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Touristen könnten bald in weiteren deutschen Städten eine „Nachtsteuer“ erheben

Touristen könnten bald in weiteren deutschen Städten eine „Nachtsteuer“ erheben

Das Bundesverfassungsgericht hat kürzlich entschieden, dass Hotels verpflichtet sind, das Geld einzutreiben Betenstein (Familiensteuern) im Auftrag der lokalen Behörden. Dies könnte dazu führen, dass mehr Kommunen „Tourismusabgaben“ erheben.

Kurtaxe in Deutschland

Lokale Steuern in Deutschland sind bekannt als BetensteinSeit 2005 gültige Familiensteuer. Besucher, die in Städten wohnen, sind verpflichtet, diese Steuern zu zahlen, wenn sie in bezahlten Unterkünften übernachten, was normalerweise einen Prozentsatz der Übernachtungskosten pro Gast ausmacht. Der Satz beträgt in der Regel 5 Prozent und wird automatisch auf die Rechnung aufgeschlagen. Mancherorts wird ein Festpreis gezahlt, zum Beispiel 3 Euro pro Gast und Nacht. In manchen Städten, wie zum Beispiel Hamburg, ist die Steuer gestaffelt, sodass Gäste in teureren Unterkünften mehr Steuern zahlen.

Die Steuer wird aufgrund des niedrigen Mehrwertsteuersatzes von deutschen Städten und Gemeinden erhoben. Seit 2010 gilt für Hotelübernachtungen ein ermäßigter Steuersatz von 7 Prozent statt des Normalsatzes von 19 Prozent. Als Reaktion darauf haben einige Kommunen und Kommunen damit begonnen, „Nachtsteuern“ zu erheben. Steuern sind in verschiedenen Städten und Landkreisen unter verschiedenen Namen bekannt, wie z. B. „Tourismussteuer“, „Wohnungssteuer“ oder „Stadtsteuer“. Berlin hat beispielsweise 2014 eine „Hotelbelegungssteuer“ eingeführt.

Die Steuer wird nur von Touristen erhoben, da ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2012 vorsah, dass alle „beruflich zwingenden“ Übernachtungen landesweit von der Steuer befreit würden.

Das Gericht entschied, dass „Kurtaxen“ mit dem Grundgesetz vereinbar seien

Das Betenstein Sie wird von den Hotels im Auftrag der Kommunen erhoben. Vor kurzem haben mehrere Hoteliers in Hamburg, Freiburg und Bremen vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt, dass ihre Grundrechte verletzt wurden, indem sie von ihren Gästen Steuern erheben mussten. Sie beklagten auch, dass die Steuererhebung mit viel Verwaltungsaufwand verbunden ist, da die Steuer nur für Urlaubsreisende erhoben wird, nicht für Geschäftsreisende.

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Das hat das Gericht entschieden Betenstein Konform mit stat. Es wurde auch festgestellt, dass es für staatliche Behörden nicht praktikabel sei, die Steuer zu erheben, was bedeutet, dass Hotelbetreiber verpflichtet sind, sie in ihrem Namen einzuziehen. Das Gericht erkannte den damit verbundenen Mehraufwand für Hotels an, verglich ihn aber mit anderen Pflichtaufgaben für Unternehmer, etwa dem Ausfüllen von Anmeldeformularen oder dem Abführen der Mehrwertsteuer.

Es wurde argumentiert, dass das Gerichtsurteil dazu führen könnte, dass mehr Städte und Regionen in Deutschland Touristen über Nacht besteuern. Das Gericht unterschied auch nicht zwischen Geschäfts- und Urlaubsreisenden, was einige zu Spekulationen veranlasste, dass künftig alle Übernachtungsgäste steuerpflichtig sein könnten.

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