Türkische Staatsbürger, die mit Turkovac geimpft wurden, unterliegen bei der Einreise nach Deutschland strengen Einreisebestimmungen
Bürger der Türkei, die mit dem in der Türkei hergestellten Impfstoff Turkovac geimpft wurden, können nicht zu Reisezwecken nach Deutschland einreisen, da letzteres seine Einreisebestimmungen aktualisiert hat.
Nach den von den deutschen Behörden festgelegten Regeln gelten Personen, die mit einem der von der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) zugelassenen Impfstoffe geimpft wurden, als vollständig immun, berichtet SchengenVisaInfo.com.
Das bedeutet, dass alle mit Trikovac geimpften Türken bei der Ankunft in Deutschland als ungeimpft gelten und daher strengen Regeln unterliegen.
Andererseits können Personen, die mit einem der vier von der EMA zugelassenen Impfstoffe geimpft sind, weiterhin nach Deutschland einreisen, ohne strenge Einreisebestimmungen befolgen zu müssen oder einem Einreiseverbot zu unterliegen.
Mit Trikovac geimpfte Personen dürfen nur dann nach Deutschland einreisen, wenn sie zu sehr wichtigen Zwecken reisen, beispielsweise als Zeuge, sofern sie bei der Einreise eine zehntägige Quarantänezeit einhalten.
Im Gegenzug wird die Einreise für diejenigen, die zu Reisezwecken nach Deutschland einreisen möchten, nicht gestattet.
Abgesehen von der Ankündigung, dass das Land Personen, die mit Trikovac geimpft wurden, die Einreise verweigern wird, haben die deutschen Behörden Personen, die eine oder zwei Dosen Trikovac eingenommen haben, gebeten, kein deutsches Visum zu beantragen.
Trotz dieser Bitte kann jeder weiterhin ein Visum beantragen. Seine Freigabe hängt jedoch von der Art des Impfstoffs ab, den der Antragsteller erhalten hat. Personen, die nicht geimpft wurden oder als ungeimpft gelten, dürfen erst nach Abschluss des Coronavirus-Immunisierungsverfahrens nach Deutschland einreisen.
Der in der Türkei hergestellte Turkovac-Impfstoff wurde Anfang letzten Monats von den türkischen Behörden zur Verwendung zugelassen und in der letzten Woche des Jahres 2021 in größeren Krankenhäusern eingeführt. Der Impfstoff wurde von den türkischen Gesundheitsinstituten und der Universität Kayseri Erciyes entwickelt.
Da jedoch noch keine Daten zur Wirksamkeit des Impfstoffs bekannt gegeben wurden, haben weder die EMA noch die Weltgesundheitsorganisation den Impfstoff bisher zugelassen.
Die Türkei wird seit dem 17.08.2021 von den deutschen Behörden als Risikogebiet eingestuft. Gemäß den für Einreisende aus Risikogebieten geltenden Regeln müssen türkische Staatsbürger ein digitales Einreiseformular ausfüllen und die Bestätigung mitführen mit ihnen bei der Einreise.
Darüber hinaus muss jeder eine gültige Bescheinigung vorlegen, aus der hervorgeht, dass der Inhaber geimpft wurde, sich bereits infiziert hat oder negativ getestet wurde.
„Passagiere, die sich zuvor in einem Hochrisikogebiet aufgehalten haben, müssen einen Test-, Impf- oder Genesungsnachweis mitführen und, wenn sie einen Beförderer nutzen, den Nachweis dem Beförderer zum Zweck der Beförderung vorlegen.“ Lesen Sie die Stellungnahme des Robert-Koch-Instituts.
Zuvor hatte Deutschland 35 weitere Länder auf seine Hochrisikoliste gesetzt. Reisende aus stark betroffenen Ländern müssen bei der Einreise nach Deutschland zusätzliche Einreisebestimmungen beachten.