Unternehmensschutz: Steuerhaftpflichtversicherung und Schiedsverfahren für effektives Risikomanagement: Clyde & Co
Da Deutschland nicht gerade für sein klares und leicht durchsetzbares Steuerrecht bekannt ist, überrascht es nicht, dass eine besondere Form der Absicherung gegen bekannte Steuerrisiken zunehmend an Bedeutung gewonnen hat, insbesondere im Zusammenhang mit Fusionen und Übernahmen. Hierbei handelt es sich um die sogenannte Steuerhaftpflichtversicherung, Steuerrisikoversicherung oder Steuerversicherung. Der folgende Artikel beleuchtet dieses neue Versicherungsprodukt und gibt einen Überblick über seine Hauptfunktionen sowie mögliche Deckungsthemen. In diesem Zusammenhang wird auch die Rolle der Schiedsgerichtsbarkeit bei der Beilegung von Streitigkeiten erörtert.
Definition, Umfang und Zweck der Steuerhaftpflichtversicherung
Die Steuerhaftpflichtversicherung ist eine spezielle Versicherungsform, die bekannte, aber ungewisse Steuerpflichtrisiken absichert. Die Versicherung entschädigt den Versicherungsnehmer für finanzielle Verluste, die aus Steuerschulden oder Zinsen (einschließlich Bußgeldern oder Strafen, sofern versicherbar) aufgrund von Fehlern oder Unregelmäßigkeiten in Steuererklärungen oder Steuerprüfungen entstehen können, sowie für damit verbundene Klagen und Rechtsverteidigungskosten (vorbehaltlich der Vereinbarung). Selbstbehalt, falls vorhanden). Dadurch werden Unternehmen vor finanziellen Risiken und Kosten geschützt, die im Zusammenhang mit Steuerangelegenheiten entstehen können. Damit schließt die Steuerhaftpflichtversicherung auch eine Lücke im Versicherungsschutz der W&I-Versicherungen, die typischerweise nur unbekannte Steuerrisiken abdecken.
Eine Steuerhaftpflichtversicherung kann im Zusammenhang mit einer Fusions- und Übernahmetransaktion abgeschlossen werden, sie kann aber auch eigenständige Bedeutung erlangen, beispielsweise bei einer Umstrukturierung innerhalb eines Konzerns oder vor einem Börsengang. Im Falle einer Fusions- und Übernahmetransaktion führt das erwerbende Unternehmen zunächst unter anderem eine umfassende steuerliche Due Diligence durch. Sofern steuerliche Risiken erkennbar sind oder eine (geringfügige) Gefahr einer latenten Verwirklichung solcher Risiken besteht – beispielsweise, weil die Auslegung des relevanten Steuerrechts in Bezug auf den konkreten Steuersachverhalt nicht ganz klar ist und keine Rechtsprechung aus dem Höchstrichterliche Entscheidung, so dass diese Beurteilung im Falle einer künftigen Überprüfung durch die Finanzverwaltung angegriffen werden kann – Der Abschluss einer Steuerhaftpflichtversicherung kann von Vorteil sein. Treten Steuerrisiken auf, kann dies schnell zu zusätzlichen, hohen Forderungen seitens der Steuerbehörden führen.
Die abgedeckten Steuerrisiken sind in den jeweiligen Policen konkret gekennzeichnet und mit den entsprechenden allgemeinen oder besonderen Deckungsausschlüssen versehen (z. B. wenn der Versicherungsnehmer wissentlich oder wissentlich gegen das Gesetz verstoßen hat). Alle gängigen Steuerarten können abgedeckt werden, zum Beispiel Mehrwertsteuer, Gewerbesteuer, Grunderwerbsteuer etc. Besondere Sorgfalt ist bei der Ermittlung der versicherten Steuerrisiken geboten, da diese in der Schadenspraxis das Rückgrat der Deckungsprüfung bilden. Der Versicherungsfall erfolgt in der Regel nach dem Schadensmeldeprinzip, da in den jeweiligen Policen besondere Regelungen enthalten sind, wann konkret ein Schaden dem Versicherer gemeldet werden muss.
Die rechtlichen Grundlagen der Steuerhaftpflichtversicherung
Für die Steuerhaftpflichtversicherung gelten grundsätzlich die allgemeinen Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes. Es gelten die einschlägigen Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes (Versicherungsvertragsgesetz, VVGEs gelten die vertraglichen Vereinbarungen zwischen der Versicherungsgesellschaft und dem Versicherungsnehmer. Ob es sich bei der Steuerhaftpflichtversicherung um eine Funktionshaftpflichtversicherung oder eine Schadensversicherung im Sinne des VVG handelt, muss im Einzelfall geprüft werden. Wenn die Steuerhaftpflichtversicherung ebenso wie die Haftpflichtversicherung auch die Kosten der Abwehr falscher Steuerschätzungen sowie den Ersatz rechtskräftiger Steuerschulden abdeckt, spricht nach den einschlägigen Regelungen einiges dafür, dass es sich um eine Haftpflichtversicherung handelt in den §§ 100 ff. Es gilt auch VVG. In diesem Zusammenhang ist es nicht verwunderlich, dass die Policen den Versicherern generell Auskunfts- oder Mitwirkungsrechte einräumen.
Ähnlich wie W&I-Versicherungen beinhalten Steuerhaftpflichtversicherungen in der Regel bestimmte Garantien. Diese Garantien können verschiedene Aspekte abdecken, beispielsweise die Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen und Dokumente, die Einhaltung aller relevanten Steuergesetze und -vorschriften sowie die Offenlegung aller relevanten Informationen gegenüber den Steuerbehörden. IN DEN MEISTEN FÄLLEN HABEN DIE PARTEIEN DEN RISIKOAUSSCHLUSS UND DIE VERLETZUNG DIESER GEWÄHRLEISTUNGEN VERBUNDEN. Dabei ist auch die Systematik der Rechtsfolgen aus §§ 19, 21 VVG zu berücksichtigen. Somit hängen die Auswirkungen auf den Versicherungsschutz bei Verletzung von Sicherheiten von den zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen ab. Daher ist es für den Versicherungsnehmer wichtig, alle relevanten Informationen und Dokumente sorgfältig zu prüfen und sicherzustellen, dass sie den in der Police festgelegten Garantien entsprechen. Andererseits müssen Versicherungsunternehmen genaue Garantien und Regelungen zu Rechtsfolgen formulieren.
Streitigkeiten aus Steuerpflichtversicherungen vor den Schiedsgerichten
Aufgrund der Komplexität des deutschen Steuerrechts und der Vielzahl steuerrechtlicher Regelungen, die im Einzelfall für die Auslegung einer Steuerpflichtpolice relevant sein können, kommt es häufig zu Streitigkeiten zwischen Versicherungsnehmern und Versicherern über den Umfang des Versicherungsschutzes und die Auslegung der Police. In solchen Fällen ist ein Schiedsverfahren oft der richtige Weg, um diese Streitigkeiten beizulegen. Dies liegt daran, dass die meisten Steuerschuldversicherungen (sowie W&I-Versicherungen) Schiedsklauseln enthalten, die die Anrufung der ordentlichen Gerichte verbieten.
Vor diesem Hintergrund spielt die Schiedsgerichtsbarkeit eine wichtige Rolle bei der Lösung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Steuerpflichtpolitik. Schiedsgerichte sind unabhängige und unparteiische Justizbehörden, die speziell zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen den Parteien geschaffen wurden. Im Vergleich zu regulären Gerichtsverfahren bieten Schlichtungsverfahren mehrere Vorteile: Sie sind in der Regel schneller, vertraulicher und flexibler. Darüber hinaus ermöglicht es den Parteien, Experten mit umfassenden Kenntnissen im Steuerrecht als Schiedsrichter auszuwählen, was zu fundierten und fachkundigen Entscheidungen führt.
Somit ermöglicht die Schiedsgerichtsbarkeit den Parteien, ihre Streitigkeiten effizient und zielgerichtet beizulegen. Die Schiedsrichter berücksichtigen die spezifischen Bestimmungen der Police sowie relevante Steuergesetze und -vorschriften, um zu einer fairen Entscheidung zu gelangen. Durch die Wahl eines Schiedsverfahrens als Streitbeilegungsmechanismus können Parteien Zeit und Geld sparen und gleichzeitig sicherstellen, dass ihre Streitigkeiten von sachkundigen Experten auf dem Gebiet der Steuerpflicht oder des Versicherungsrechts bearbeitet werden.
Abschluss
Generell bietet eine Steuerhaftpflichtversicherung einen ausreichenden Schutz gegen bestimmte Steuerrisiken und kann daher bei Unternehmenstransaktionen oder Umstrukturierungen sehr nützlich sein. Ob eine Steuerhaftpflichtversicherung im Schadensfall ausreichenden Schutz bieten kann, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Daher muss im Underwriting-Prozess eine gründliche Analyse der Steuerrisiken und -risiken erfolgen und die versicherten Steuerrisiken und Garantien müssen in den Versicherungsbedingungen klar beschrieben werden. Sollte es dennoch zu einem Anspruch kommen, kann es je nach Schadenspotenzial und Schadenskomplexität auch sinnvoll sein, frühzeitig einen Rechtsberater einzuschalten, um ggf. ein Schlichtungsverfahren zu vermeiden bzw. eine effiziente und effektive Bearbeitung sicherzustellen .