Dezember 23, 2024

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Update zur Bewertung der PFAS-Beschränkungsvorschläge in Deutschland

Update zur Bewertung der PFAS-Beschränkungsvorschläge in Deutschland

Deutschland veröffentlicht Informationen über die anhaltende Rolle des Antragstellers bei der Einschränkung des vorgeschlagenen Zugangs zu PFAS

Am 15. April 2024 veröffentlichte der Helpdesk der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) REACH-CLP-Biozid einen Artikel mit dem Titel „Die fortlaufende Rolle des Antragstellers im PFAS-BeschränkungsvorschlagWährend die Risikobewertungsausschüsse (RAC) und die sozioökonomischen Analyseausschüsse (SEAC) der Europäischen Chemikalienagentur den Beschränkungsvorschlag bewerten, aktualisieren die fünf nationalen Behörden, die den Vorschlag vorbereitet haben (Niederlande, Deutschland, Dänemark, Schweden und Norwegen), die unterstützenden Bewertungen des Vorschlags unter Berücksichtigung der „beispiellosen Anzahl eingegangener Kommentare“ (5.642; > 100.000 Seiten). Gemäß diesem Abschnitt enthalten die Kommentare umfassende Informationen über die Verwendung von Perfluoralkyl- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) in der gesamten Europäischen Union (EU) und der EU Europäischer Wirtschaftsraum (EWR). Neben Informationen über die Eignung von Alternativen und die sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen der vorgeschlagenen Beschränkung sind die nationalen Behörden:

  • Identifizieren Sie Verwendungen von PFAS, die im ersten Bericht nicht bewertet wurden, und integrieren Sie diese Verwendungen in bestehende Sektorbewertungen oder erstellen Sie bei Bedarf zusätzliche Sektoren;
  • Überlegen Sie, wie sich andere relevante EU-Rechtsvorschriften seit der Einreichung des Vorschlags geändert haben (Zum BeispielDie aktualisierte Verordnung über fluorierte Gase (F-Gase) wirkt sich auf die REACH-Beschränkungsdatei aus bzw. interagiert mit ihr;
  • Bewerten Sie die bereitgestellten Informationen zu PFAS-Alternativen, um die Angemessenheit der vorgeschlagenen Ausnahmen und Übergangsfristen zu überprüfen (Ausnahmen können hinzugefügt, überarbeitet oder entfernt werden, während Übergangsfristen verlängert oder verkürzt werden können).
  • Bewerten Sie die Eignung anderer Beschränkungsoptionen als Verbote zur Bewältigung der identifizierten Risiken von PFAS (über deren gesamten Lebenszyklus hinweg), wenn in den Konsultationskommentaren relevante Vorschläge gemacht werden, die zuvor nicht berücksichtigt wurden. Und
  • Die sozioökonomische Folgenabschätzung wurde aktualisiert, um die Kompromisse zwischen den verschiedenen in Betracht gezogenen Beschränkungsoptionen klar darzustellen, damit politische Entscheidungsträger fundierte politische Entscheidungen treffen können.

In der Klausel heißt es, dass die fünf Behörden darüber hinaus auch die im Rahmen der Konsultation bereitgestellten Informationen zu den Risiken und Gefahren von PFAS über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg berücksichtigen werden. Gemäß dieser Bestimmung führt dieser Prozess zu Aktualisierungen des ursprünglichen Beschränkungsvorschlags, die vom RAC und SEAC bewertet werden. In der Klausel heißt es: „[t]Die fünf Behörden sind bestrebt, diese Aktualisierungen so schnell wie möglich bereitzustellen und gleichzeitig die Konsistenz und Qualität ihrer Bewertungen sicherzustellen. Ihr Ziel bleibt es, qualitativ hochwertige, wissenschaftlich fundierte regulatorische Entscheidungen im PFAS-Spektrum zu unterstützen.

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