VW will 50.000 Diesel-Einzelkläger entschädigen
N.nach den jüngsten Urteilen der Bundesgerichtshof (BGH) In Bezug auf den Abgasskandal sieht der VW-Konzern die Aussicht auf rund 50.000 weitere Dieselkunden. Mit mehr als der Hälfte dieser Einzelkläger führen Anwaltskanzleien bereits Gespräche über ein entsprechendes Vergleichsangebot, wie die deutsche Presseagentur vom Unternehmen erfahren hat. Davon sind die Verhandlungen inzwischen in rund 7.000 Fällen erfolgreich abgeschlossen worden.
Es sollte einmalige Zahlungen geben, die individuell berechnet werden. Wer das Geld akzeptiert, kann das Auto behalten. Die Alternative besteht darin, in Ihrem eigenen Verfahren auf das Urteil zu warten, in dem sich die Richter an der BGH-Auslegung orientieren dürfen. Die Kläger können dann möglicherweise den Kaufpreis abzüglich eines Betrags für die Nutzung des Fahrzeugs erhalten – sie müssen das Fahrzeug jedoch im Rahmen dieser „umgekehrten Transaktion“ an Volkswagen zurückgeben.
Ziel der Gruppe ist es, die Mehrheit der rund 60.000 verbleibenden Dieselfahrer zu entschädigen, die ihre eigenen Klagen außerhalb der Musterklage von Verbraucheranwälten eingeleitet hatten und deren Verfahren vor deutschen Gerichten noch anhängig sind. In den meisten Fällen, die als förderfähig eingestuft wurden, möchte der Autohersteller mithilfe der neuen Vergleichsangebote bis Ende des Jahres vom Tisch sein. Eine Akzeptanzquote von 75 Prozent wird erwartet.
Zum großen Teil zugunsten des Klägers
Im Gegensatz zur Modelldeklarationsmaßnahme gibt es aufgrund der unterschiedlichen Konstellationen keine einheitliche „Auszahlungsmatrix“, aus der für jedes Automodell und Alter vordefinierte Entschädigungsbeträge abgeleitet werden können. Es geht um individuelle Regelungen. Dies hängt auch von der Nutzungsdauer und dem Alter ab.
Im Kollektivverfahren haben die Gruppe und der Bundesverband der Verbraucherorganisationen (vzbv) nach heftigen Auseinandersetzungen eine außergerichtliche Einigung erzielt. Demnach erhalten die teilnehmenden Dieselkunden je nach Fahrzeug zwischen 1350 und 6257 Euro. Mehr als 95 Prozent der hier angenommenen Siedlungen sind inzwischen abgeschlossen. Insgesamt hatte Volkswagen Ansprüche in gut 265.000 Klagen als gerechtfertigt angesehen.
Eine Reihe von Autofahrern, die sich wegen gefälschter Emissionswerte in der Diesel-Affäre vom Unternehmen betrogen sahen, gingen jedoch selbst vor Gericht – oft in Erwartung einer höheren Entschädigung. Nach Tausenden von Verfahren vor lokalen, regionalen und übergeordneten regionalen Gerichten ging der erste derartige Fall im Mai an die BGH.
Die höchsten Zivilrichter entschieden weitgehend zugunsten des Klägers, setzten aber auch Leitplanken für ähnliche Fälle. VW kündigte an, dass es sich in den meisten offenen Verfahren an Kunden wenden wird. Weitere Urteile der BGH folgten im Juli.