Dezember 24, 2024

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VW will 50.000 Diesel-Einzelkläger entschädigen

N.nach den jüngsten Urteilen der Bundesgerichtshof (BGH) In Bezug auf den Abgasskandal sieht der VW-Konzern die Aussicht auf rund 50.000 weitere Dieselkunden. Mit mehr als der Hälfte dieser Einzelkläger führen Anwaltskanzleien bereits Gespräche über ein entsprechendes Vergleichsangebot, wie die deutsche Presseagentur vom Unternehmen erfahren hat. Davon sind die Verhandlungen inzwischen in rund 7.000 Fällen erfolgreich abgeschlossen worden.

Es sollte einmalige Zahlungen geben, die individuell berechnet werden. Wer das Geld akzeptiert, kann das Auto behalten. Die Alternative besteht darin, in Ihrem eigenen Verfahren auf das Urteil zu warten, in dem sich die Richter an der BGH-Auslegung orientieren dürfen. Die Kläger können dann möglicherweise den Kaufpreis abzüglich eines Betrags für die Nutzung des Fahrzeugs erhalten – sie müssen das Fahrzeug jedoch im Rahmen dieser „umgekehrten Transaktion“ an Volkswagen zurückgeben.

Ziel der Gruppe ist es, die Mehrheit der rund 60.000 verbleibenden Dieselfahrer zu entschädigen, die ihre eigenen Klagen außerhalb der Musterklage von Verbraucheranwälten eingeleitet hatten und deren Verfahren vor deutschen Gerichten noch anhängig sind. In den meisten Fällen, die als förderfähig eingestuft wurden, möchte der Autohersteller mithilfe der neuen Vergleichsangebote bis Ende des Jahres vom Tisch sein. Eine Akzeptanzquote von 75 Prozent wird erwartet.

Zum großen Teil zugunsten des Klägers

Im Gegensatz zur Modelldeklarationsmaßnahme gibt es aufgrund der unterschiedlichen Konstellationen keine einheitliche „Auszahlungsmatrix“, aus der für jedes Automodell und Alter vordefinierte Entschädigungsbeträge abgeleitet werden können. Es geht um individuelle Regelungen. Dies hängt auch von der Nutzungsdauer und dem Alter ab.

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