Was hat sich mit den deutschen COVID-Regeln am 4. März geändert?
Deutschland wird voraussichtlich am 4. März den nächsten Schritt zur Rücknahme der Coronavirus-Beschränkungen unternehmen. Hier ist ein kurzer Überblick darüber, was sich ab heute ändert.
In Deutschland beginnt die zweite Phase der COVID-Maßnahmenregression
Wie auf der Pressekonferenz nach dem COVID-Gipfel am 16. Februar angekündigt, haben sich Bund und Länder darauf verständigt, in einem Stufenplan bis zum 20. März nahezu alle COVID-bedingten Beschränkungen in Deutschland aufzuheben.
Während Mitte Februar die 2G-Regeln in Geschäften abgeschafft und Kontaktbeschränkungen für geimpfte und genesene Personen gelockert wurden, erfolgt am 4. März die nächste Phase des Rollbacks – der zweite Schritt – begleitet von folgenden Erleichterungen:
Die Regeln der dritten Generation kehren in Deutschland in Restaurants, Cafés und Bars zurück
Bisher wurden die 2G-Plus-Regeln in Innenräumen in Restaurants, Cafés und Bars im ganzen Land durchgesetzt, was bedeutet, dass nur geimpfte oder genesene Personen eingelassen werden und kürzlich eine Auffrischungsdosis oder ein negatives Testergebnis erhalten haben müssen.
Nun stehen diese Räume aber auch Ungeimpften offen, da die Dritte-Generation-Regel ins Spiel kommt. Dies bedeutet, dass Personen mit einem Impfnachweis, einer Genesung oder einem kürzlich erfolgten negativen Coronavirus-Test einreisen können.
Nachtclubs öffnen im ganzen Land wieder
Zum ersten Mal seit Ende Dezember (und in einigen Gebieten sogar noch länger) können Nachtclubs im ganzen Land am 4. März wieder für alle und alle öffnen, die sich austoben möchten.
Einige strenge Regeln gelten jedoch weiterhin, da alle Nachtschwärmer die Regeln von 2G plus (impfen oder genesen plus Impfung oder Test) einhalten müssen.
große Veranstaltungen
Zum 4. März werden zudem die Kapazitätsbeschränkungen für Großveranstaltungen in Deutschland wie Konzerte und Fußballspiele gelockert. In Innenräumen können bis zu 60 Prozent der maximalen Kapazität des Veranstaltungsortes mit maximal 6.000 Zuschauern genutzt werden, und im Freien wurde die Grenze auf 75 Prozent oder maximal 25.000 Personen angehoben.
Überarbeitete Regelungen zum Erstattungsstatus in Deutschland
Es sei darauf hingewiesen, dass Deutschland kürzlich die Regeln geändert hat, wie lange eine Person nach einer COVID-Infektion als „genesen“ gilt. Bereits im Januar hatte das Robert-Koch-Institut überraschend angekündigt, die Gültigkeit des wiederhergestellten Falls von sechs auf drei Monate zu reduzieren. Nachdem die Entscheidung auf Wut stieß, erhöhte das RKI die Haltbarkeit wieder auf sechs Monate, allerdings nicht für Ungeimpfte.
Das bedeutet, dass geimpfte Personen nach einer Ansteckung mit dem COVID-Virus 180 Tage nach einem positiven Testergebnis ihren Immunstatus verlieren. Andererseits behalten nicht geimpfte Personen ihren Immunstatus nur 90 Tage. Danach müssen sie den COVID-Impfstoff erhalten, um ihren Immunstatus wieder wiederherzustellen.
Reiseregeln gelockert
Auch Deutschland hat diese Woche die Reisebeschränkungen deutlich gelockert und die Kriterien geändert, nach denen ein Land als Hochrisikogebiet definiert wird. In Zukunft müssen schwerere COVID-19-Stämme von der Omicron-Variante zirkulieren, um als Hochrisiko eingestuft zu werden. Das bedeutet, dass Reisekategorien mit hohem Risiko und Virenvarianten gescannt wurden.
Nächster Schritt am 20. März
Der nächste Schritt zur Wiedereröffnung erfolgt am 20. März, sofern die Infektionslage in Deutschland ruhig bleibt. An diesem Datum werden in Deutschland fast alle weitreichenden COVID-Maßnahmen aufgehoben, darunter 3G-Regeln und Verbindungsbeschränkungen für Ungeimpfte.
In öffentlichen Verkehrsmitteln und in einigen öffentlichen Innenräumen bleibt die Maskenpflicht jedoch bestehen.
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