Was sich durch das neue deutsche Eichgesetz ändert
Die Umsetzung der EU-Richtlinie in deutsches Recht führt zu Handlungsbedarf für Arbeitgeber. Eichrecht (entsprechend „Papierrecht“ genannt von Frankfurter Allgemeine Zeitung) bedeutet, dass künftige Arbeitsverträge anders als bisher gestaltet werden müssen – und in jedem Fall schriftliche Angaben zu den Arbeitsbedingungen durch den Arbeitgeber gemacht werden müssen. Verstöße gegen diese Pflicht stellen nach der neuen Gesetzesfassung eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einem Bußgeld von bis zu 2.000 Euro – rund 1.994 US-Dollar – pro Verstoß geahndet werden. Zukünftig muss der Arbeitgeber zusätzlich folgende Angaben machen:
- Ende des angegebenen Zeitraums.
- Dauer der Prüfung nach Vereinbarung.
- Arbeitsort und Angabe, ob dieser frei wählbar ist.
- Möglichkeit und Bedingungen der Anforderung zusätzlicher Arbeiten.
- Überstundenbezahlung.
- Vergütungshöhe, gesonderte Angaben zu Bonusbestandteilen (z. B. Bonus, Überstunden, Zulagen und Prämien) sowie Auszahlungsart (reguläre Überweisung).
- Ruhezeiten und vereinbarte Ruhezeiten, Schichtregime, Wechselrhythmus und Bedingungen des Schichtwechsels.
- Arbeit auf Abruf (Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall; Mindestzahl der zu vergütenden Stunden; Zeitrahmen für die Arbeitsleistung / Tage / geleistete Arbeitsstunden; Meldefrist auf der Arbeitszeitstelle).
- Alle vom Arbeitgeber angebotenen Schulungen.
- Name und Anschrift des Rentners (im Falle eines Betriebsrentensystems).
- Das von Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses einzuhaltende Verfahren, zumindest das Erfordernis der Schriftform der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und die Fristen für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie die Frist für die Einreichung eine Kündigungsschutzklage.
- Ein allgemeiner Hinweis auf für das Arbeitsverhältnis geltende Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen und paritätisch besetzte Gremiensysteme, die auf kirchenrechtlicher Grundlage die Arbeitsbedingungen für den Arbeitgeberbereich einer Kirche festlegen.
Vielleicht ist es praktikabler, typische Arbeitsverträge von Anfang an anzupassen. Das bedeutet dies in der Praxis für Neu- und sogenannte Altverträge.
neue Verträge
Verträge, die am oder nach dem 1. August in Kraft treten, müssen die oben genannten Punkte – sofern relevant – direkt enthalten.
Stattdessen ist ein Merkblatt mit den erforderlichen Angaben beizufügen.
alte Verträge
Alte Verträge sollten nur auf Wunsch des Arbeitnehmers oder die Bereitstellung der erforderlichen Informationen geändert werden.
Allerdings gilt hier eine sehr kurze Frist: Arbeitgeber müssen dem Arbeitnehmer auf Verlangen innerhalb einer Woche ausreichende Informationen über bestimmte Arbeitsbedingungen erteilen.
Es ist daher ratsam, einen Mechanismus zu haben, mit dem Informationen schnell und einfach bereitgestellt werden können.
Fazit
Das Gesetz ist ein Rückschritt, der der modernen Arbeitswelt zunehmend entfremdet wird. Für Arbeitgeber bedeutet dies mehr Papierkram und neue Regeln, die es zu berücksichtigen gilt.
Anne Nolde ist Rechtsanwältin bei Arnecke Sibeth Dabelstein, einer Mitgliedskanzlei von Meritas®, in Frankfurt, Deutschland. © 2022 Arnecke Sibeth Dabelstein. Alle Rechte vorbehalten. Wiederveröffentlicht mit Genehmigung von Wörterbuch.
Schöpfer. Hipster-freundlicher Unternehmer. Student. Freundlicher Analyst. Professioneller Schriftsteller. Zombie-Guru. Amateur-Web-Nerd