Wegen Unverhältnismäßigkeit: Gericht hebt Alkoholverbot auf – München
München – Chaos um das Alkoholverbot :!
Das Münchner Verwaltungsgericht hat das Verbot des Alkoholkonsums der Landeshauptstadt in einer dringenden Entscheidung wegen Unverhältnismäßigkeit ausgesetzt.
Aber: OB Dieter Reiter (62, SPD) bleibt hartnäckig, will die Entscheidung des Gerichts nicht akzeptieren. Er behauptet, dass das Urteil nur für EINEN Kläger gilt. „Ich habe keinen Grund, die Ausführung nur wegen dieser Entscheidung in erster Instanz auszusetzen. Insbesondere im Hinblick auf die gerichtliche Entscheidung über die Maßnahmen in Bamberg, die in zweiter Instanz von der VGH bestätigt wurden. „“
Aber: Nach Angaben von BILD halten mehrere Anwälte die Ansicht der Stadt für unpraktisch.
Die SPD-Chefin des Rathauses, Anne Hübner, kündigte auf Twitter an, dass die Stadt in die nächsthöhere Instanz, das Verwaltungsgericht, umziehen wolle.
Das Verwaltungsgericht entschied am Nachmittag, dass das koronabezogene Verbot des Alkoholkonsums in München zwischen 23.00 und 6.00 Uhr illegal ist. Einer in München hatte gegen das Verbot Berufung eingelegt, von dem auch er betroffen war.
Zur Begründung seiner Entscheidung stellte das Gericht fest, dass das siebentägige Konsumverbot unverhältnismäßig sei. Eine weniger drastische Maßnahme wäre aus Sicht des Gerichts beispielsweise gewesen, das für das gesamte Stadtgebiet geltende Verbrauchsverbot zunächst auf bekannte Hotspots wie den Gärtnerplatz oder die Isar-Auen in der Innenstadt zu beschränken.
►Wenn sich das Verbraucherverhalten dadurch auf andere Standorte verlagert, hätte die Landeshauptstadt „eine lokale Anpassung vornehmen“ können. Es wäre daher angebracht gewesen, „auf die Beschwerden zunächst mit örtlich begrenzten Verboten zu reagieren und den Erfolg der Maßnahme abzuwarten und zu bewerten“.
Trotz des legitimen Ziels, das Infektionsrisiko zu minimieren, prüft das Gericht derzeit das Alkoholverbot im „gesamten Stadtgebiet durch Menschen aller Art in jeder Situation“ – also unabhängig von der spezifischen Risikosituation nach dem Infektionsschutzgesetz – zu „unangemessen und übertrieben“ sein.
Ob am Wochenende noch rund um die Uhr im Freien Alkohol getrunken werden kann, ist unklar! Das schlechte Wetter könnte zumindest bedeuten, dass auf den Straßen kein Chaos herrscht.