Werden NATO-Manöver im Juni den europäischen Flugverkehr stören? – DW – 03.05.2023
NatoDas Manöver des Air Defender am Himmel über Deutschland wird voraussichtlich im Juni den europäischen Flugverkehr beeinträchtigen. Es ist jedoch nicht klar, ob dies zu einer großflächigen Störung des Flugverkehrs oder nur zu überschaubareren regionalen Problemen führen wird.
Mehr als 200 Militärflugzeuge nehmen an den Übungen teil, große Teile des deutschen Luftraums werden vorübergehend für zivile Flugzeuge gesperrt.
Reisende, die planen zu nehmen Ein Flug Vom 12. bis 24. Juni ist mit Verspätungen und sogar Annullierungen zu rechnen, da der Himmel über Europa geschäftiger sein wird als gewöhnlich. „Man muss damit rechnen, dass die Flugrouten von Zivilflugzeugen beeinträchtigt werden“, sagt Karolina Wojtal vom Europäischen Verbraucherzentrum (ECC) in Deutschland. „Schließlich ist der deutsche Luftraum bereits sehr voll und die Flüge bereits zeitlich begrenzt.“
Fluggastrechte in der Europäischen Union
Innerhalb der Europäischen Union sind die Rechte von Flugreisenden klar geregelt. die sogenannte Fluggastrechteverordnung Dies gelte für alle Passagiere, die von EU-Flughäfen abfliegen oder dort landen, sofern sie mit einer in der EU ansässigen Airline reisen, so Wojtal. Die Verordnung räumt Flugreisenden unter anderem das Recht ein, bei Vorliegen bestimmter Kriterien Entschädigungen zu zahlen, die teilweise mehrere hundert Euro betragen können.
Passagiere können von Fluggesellschaften nur dann eine Entschädigung verlangen, wenn sie weniger als 14 Tage vor Abflug über die Annullierung oder Verspätung informiert wurden. Darüber hinaus müssen Fluggesellschaften nicht zahlen, wenn außergewöhnliche Umstände, die durch angemessene Maßnahmen hätten vermieden werden können, zu einer Annullierung oder Verspätung führen. „Nach unserer Einschätzung dürften diese Nato-Übungen außergewöhnliche Umstände darstellen“, sagt Wojtal.
Paul DeGoute, ein Anwalt, der sich auf Fluggastrechte spezialisiert hat, stimmt zu. „Das Nato-Luftmanöver würde sicherlich als außergewöhnlicher Umstand gelten, auf den Fluggesellschaften im Falle von Flugunregelmäßigkeiten zurückgreifen könnten“, fügt er hinzu. „Aber sie müssen auch erklären, wie sie versucht haben, Flugverstöße zu vermeiden oder ihre Auswirkungen auf die Passagiere zu mildern.“
Es gibt keine universellen Rechte
Bei Flügen, die nicht unter das EU-Passagierrecht fallen, ist die Lage weniger eindeutig, sagt ECC-Experte Wojtal. Während das Montrealer Übereinkommen festlegt, dass Fluggesellschaften für Schäden aufgrund von Verspätungen haften, ist unklar, was dies konkret bedeutet.
Rechtsanwalt DeGaute weist auch darauf hin, dass Fluggesellschaften nicht für Schäden haften, die durch Verspätungen verursacht wurden, wenn sie nachweisen können, dass alle zumutbaren Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergriffen wurden oder dass solche Maßnahmen nicht hätten getroffen werden können. Die Fluggesellschaften können auf die außergewöhnlichen Umstände der Nato-Übung im Juni verweisen.
Bis heute haben laut der International Air Transport Association (IATA) nur 72 % der Länder das Übereinkommen von Montreal ratifiziert. „Das hat zu einem Flickenteppich an Haftungsregelungen geführt“, sagt die International Air Transport Association. Letztlich hänge es in weiten Teilen der Welt von den einzelnen Airlines und deren Regelungen bei Annullierungen und Verspätungen ab, sagt Wojtal. Passagiere haben keine andere Wahl, als die Geschäftsbedingungen der Fluggesellschaften zu überprüfen, wenn sie sicher sein wollen. „Allerdings wird vieles nach Treu und Glauben geregelt“, sagt sie, insbesondere wenn es um Getränke, Verpflegung und Hotelübernachtungen während der Wartezeit auf einen verspäteten Flug geht. Im Falle einer Annullierung versuchen Fluggesellschaften in der Regel, Passagiere auf andere Flüge umzubuchen oder Airline-Voucher auszustellen.
Wojtal sagt, wer den Abschluss einer privaten Reiseversicherung für den Fall einer möglichen Flugverspätung oder -stornierung in Betracht zieht, sollte das Kleingedruckte sorgfältig lesen. Eine Reiserücktrittsversicherung greift beispielsweise in solchen Ausnahmefällen nicht.
Kein Flugtraining nachts oder am Wochenende
Deutsche Luftwaffe, die führen wird Großübungen, an denen 25 NATO-Mitgliedstaaten teilnehmen, sagt, dass der Luftraum des Landes in drei Sektoren unterteilt wird: Der östliche Luftraum wird von 10 bis 14 Uhr, der südliche Luftraum von 13 bis 17 Uhr und der nördliche Luftraum von 16 bis 20 Uhr für militärische Zwecke bestimmt. Es wird nachts oder am Wochenende passieren.
Wie sich die Übung auf den Luftverkehr auswirken wird, lässt sich beispielsweise am Düsseldorfer Flughafen noch nicht abschätzen. Simulationen des EASN zeigen, dass im Vorfeld des Manövers keine Flugausfälle zu erwarten sind. „Aufgrund der zu erwartenden Dynamik dieser beispiellosen Großübung sind Störungen einzelner Flughäfen oder Flugrouten jedoch nicht auszuschließen“, sagte ein Düsseldorfer Flughafensprecher der DW.
Dieser Artikel wurde aus dem Deutschen übersetzt.