Wie werden die neuen Steuervorschriften in Deutschland Ihrem Unternehmen zugute kommen?
In einem lang erwarteten Urteil hat das Bundesverfassungsgericht (Bundesverfassungsgericht) entschied, dass der zwischen dem Zeitpunkt des Entstehens der Steuer und der Festsetzung der Steuer als Steuern erhobene Zinssatz vor Covid von 6 % pro Jahr verfassungswidrig sei.
Der Deutsche Bundestag wird bis Ende Juli 2022 neue Regeln auf Basis eines reduzierten Zinssatzes verabschieden.
Hintergrund
Deutschland erhebt grundsätzlich Zinsen auf Steuern für den Zeitraum zwischen dem Entstehen der Steuer und ihrer Veranlagung. Die Verzinsung beginnt nach Ablauf einer tilgungsfreien Frist von 15 Monaten (die während der COVID-Pandemie vorübergehend verlängert wurde). In der Vergangenheit wurden die Zinsen mit 6 % pro Jahr (0,5 % pro Monat) veranschlagt, der gleiche Satz, der allgemein für Steuerrückerstattungen galt.
Was sind die neuen Regeln?
- Der Zinssatz wurde nun von 6 % pa (0,5 % pro Monat) auf 1,8 % pa (0,15 % pro Monat) gesenkt. Dies gilt insbesondere für die Einkommensteuer (EinkommensteuerKörperschaftssteuer (KörperschaftsteuerGewerbesteuer (Guerbesterund MehrwertsteuerOmsatstuer).
- Der ermäßigte Zinssatz gilt rückwirkend für Zinsperioden beginnend am 1. Januar 2019 auf Zinsen auf überfällige Steuern (Nachzahlungszinsen(und Zinsen auf Steuerrückerstattung)Erstattungszinsen). Für die Zeiträume bis zum 31. Dezember 2018 ändert sich der Zinssatz nicht.
- Der reduzierte Zinssatz gilt für alle Fälle, die noch (zur Neu-)Bewertung offen sind. Haben Steuerpflichtige jedoch bereits eine Steuererstattung auf Basis des bisherigen Zinssatzes von 6 % erhalten, müssen sie die zeitbezogenen Zinsbeträge bis zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2021 nicht zahlen.
- Die steuerbegünstigten Zinsen (Stundungszinsen), Zinsen wegen Steuerhinterziehung (Hinterziehungszinsen(und Zinsen, die während der Aussetzung der betreffenden Steueranwendung aufgelaufen sind)Ossetzungszensen(Es werden weiterhin 6 % pro Jahr berechnet, und die Steuerzahler müssen dies berücksichtigen, wenn sie überlegen, ob sie ein Moratorium beantragen.)Aussetzung der Vollziehung(während Berufung)Einsbroch(oder Finanzgerichtsverfahren)Finanzgerichtsverfahren).
- Der deutsche Gesetzgeber beruft sich künftig alle drei Jahre, erstmals zum 1. Januar 2026, zur Zinsüberprüfung und zur Zinsanpassung ein, wenn der Basiszinssatz (Basiszinssatz) hat sich um mehr als einen Prozentpunkt verändert.
Ausblick fürs Geschäft
Die Zinssenkung erfolgte verspätet, was für die Steuerzahler positiv ist. Der deutsche Gesetzgeber ist jedoch dem Vorschlag einiger Steuerpflichtiger und Berater, die Zinsabgrenzung bei Betriebsprüfungen auszusetzen, nicht gefolgt.
Kommentare des deutschen steuerlichen Partners, Stephen Horner“Steuerpflichtige sollten ihre Steuerbescheide überprüfen und sicherstellen, dass die Steuerbehörden den niedrigen Zinssatz anwenden, sofern die Bescheide noch nicht rechtskräftig sind.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Zinssatz, der während der Aussetzung der Anwendung der entsprechenden Steuer zu zahlen ist (Aussetzungszinsen), nicht reduziert wurde und Steuerzahler dies berücksichtigen müssen, wenn sie einen Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung stellen. bei einem Steuerstreit. „